Rechtliche Hinweise


Unsere Zierpflanzen sind ausschließlich zu botanischen Zwecken zu verwenden. Um das Ausbilden von Blüten- und Fruchtständen zu verhindern, bedarf es einer künstlichen oder natürlichen Beleuchtung von mind. 18 Stunden/ Tag.

Ab einer Bestellmenge von 10 Stück wird unsererseits nur ein Kaufvertrag geschlossen, wenn der Kunde nachweist, dass es sich hierbei um eine Sammelbestellung handelt.

Sollte jedoch ein Kunde beabsichtigen, Suchtmittel aus einer von unserem Geschäft angebotenen Pflanze zu gewinnen, wird eine Strafbarkeit nach dem Suchtmittelgesetz begründet. Ist ein solches Verhalten für unser Verkaufsteam erkennbar, sind wir leider aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Abschluss eines Kaufvertrages zu verneinen bzw. einen bereits geschlossenen Kaufvertrag wieder aufzulösen.

Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Käufer, die von unserem Geschäft erworbenen Zierpflanzen zu keinem gesetzwidrigen Zweck zu verwenden.

Kein Verkauf an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.